Allgemeine Nutzungsbedingungen
(gem. § 7 Absatz 3 SGB XI)
für
die Datennutzung durch Dritte
Vorbemerkung
Die Landesverbände der Pflegekassen oder von ihnen Beauftragte, stellen Dritten (nachfolgend:
Nutzer ) für eine zweckgerechte, nicht gewerbliche Nutzung Leistungs- und
Preisvergleichslisten auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen
(ANB) gemäß § 7 Absatz 3 SGB XI zur Verfügung.
Mit diesen ANB ist eine nicht missbräuchliche, nicht wettbewerbsverzerrende und
manipulationsfreie Verwendung der Daten sicherzustellen.
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Die ANB gelten für jede Bereitstellung und jede Nutzung der Daten gemäß § 2 Nr. 1 dieser
ANB. Der Inhalt der Daten ist in Anlage 1 beschrieben (Anlage 1). Die ANB gelten für die von
den Landesverbänden der Pflegekassen Beauftragte entsprechend.
(2) Eine gewerbliche Nutzung der Daten ist ausgeschlossen, dieses beinhaltet auch die
Veröffentlichung oder Verwendung der Daten auf gegen Entgelt betriebene Onlineangebote.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Daten sind
a) die Leistungs- und Preisvergleichslisten der zugelassenen Pflegeeinrichtungen gemäß § 7
Abs. 3 SGB XI
b) die Angaben über Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 SGB XI.
(2) Weitergabe ist eine Übermittlung der Daten an andere natürliche oder juristische
Personen.
(3) Weiterverbreitung ist die Weitergabe bzw. Veröffentlichung der aufbereiteten Daten auf
Grundlage der Leistungs- und Preisvergleichslisten.
(4) Antragsdaten sind alle Angaben, die der Nutzer während des Registrierungsprozesses
angeben muss.
(5) Berechtigte sind diejenigen natürlichen und juristischen Personen, die im Falle eines
Verstoßes gegen diese ANB zugleich eine subjektive Rechtsverletzung gegen den Nutzer geltend
machen können.
§ 3 Registrierung und Beantragung der Datenbereitstellung
(1) Mit der erfolgreichen Online-Registrierung beantragt der Nutzer die Bereitstellung der
Daten für das jeweilige Bundesland. Dabei müssen die ANB akzeptiert werden und die
Einwilligung zur Verarbeitung der ggf. personenbezogenen Daten nach der
EU-Datenschutzgrundverordnung erteilt werden. Näheres zur Beantragung und Bereitstellung der
Daten ist in Anlage 2 beschrieben (Anlage 2).
(2) Nach erfolgreicher Registrierung werden die beantragten Daten dem Nutzer übermittelt.
(3) Andere als diese ANB werden nicht anerkannt.
§ 4 Kosten
(1) Die Bereitstellung der Daten erfolgt für den Nutzer unentgeltlich.
(2) Kosten, die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Daten entstehen, werden
nicht erstattet.
§ 5 Bereitstellung
Die Bereitstellung der Daten erfolgt in maschinen- und menschenlesbarer Form nach Wahl des
Nutzers zur einmaligen (stichtagsbezogene Datenbereitstellung) oder dauerhaften Nutzung
(quartalsweise Datenbereitstellung).
§ 6 Rechte und Pflichten der Datennutzung
(1) Während der Nutzung der Daten hat der Nutzer alle in dieser Vorschrift normierten
Pflichten stets einzuhalten.
(2) Die Weitergabe der Daten nach § 2 Nr. 1 dieser ANB an weitere natürliche oder juristische
Personen ist grundsätzlich weder vollständig, noch teilweise zulässig. Ausnahmsweise ist
eine Weitergabe an Erfüllungsgehilfen zur Nutzbarmachung und Aufbereitung der Daten
zulässig. Der Nutzer muss in diesem Fall seine Erfüllungsgehilfen schriftlich zur Einhaltung
dieser ANB verpflichten.
(3) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Verwendung der Daten nicht missbräuchlich, nicht
wettbewerbsverzerrend sowie manipulationsfrei erfolgt. Eine missbräuchliche Verwendung liegt
insbesondere vor, wenn Daten zu Zwecken verwendet werden, die den Zielen, für die sie
erhoben wurden, nicht entsprechen; Verstöße gegen diese ANB gelten als missbräuchlich. Eine
wettbewerbsverzerrende Verwendung ist insbesondere gegeben, wenn diese in einer Weise
erfolgt, die auf eine unlautere Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der
Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktbeteiligten abzielt.
(4) Bei jeglicher Verwendung der Daten ist an prominenter Stelle und sofort sichtbar darauf
hinzuweisen, dass es sich um die Leistungs- und Preisvergleichslisten der Landesverbände der
Pflegekassen über die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und die Angebote zur Unterstützung im
Alltag handelt. Bei Veröffentlichung der Daten ist der Stichtag der Datenlieferung
anzugeben.
§ 7 Speicherung und Offenlegung von Daten der Antragssteller / Nutzer
(1) In den Daten sind teilweise sensible Daten der jeweiligen Pflegeeinrichtungen enthalten.
Diese haben daher ein berechtigtes Interesse, eine Darstellung ihres Hauses in der
Öffentlichkeit nachverfolgen zu können. Aus diesem Grund werden die Daten der Antragssteller
/ Nutzer entsprechend den folgenden Regelungen gespeichert und gegebenenfalls
veröffentlicht.
(2) Die Daten der Antragssteller werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert.
§ 8 Haftungsausschluss
(1) Die Landesverbände der Pflegekassen übernehmen keine Haftung für Schäden des Nutzers oder
Dritter, die sich aus der Installation von Programmen oder der Anwendung von Daten ergeben.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
(2) Die Landesverbände der Pflegekassen übernehmen insbesondere keine Haftung für Schäden der
Pflegeeinrichtungen durch unbefugten Umgang der Nutzer mit den Daten.
(3) Die Landesverbände der Pflegekassen haften nicht für technische und elektronische Fehler,
auf die sie keinen Einfluss haben.
(4) Die Landesverbände der Pflegekassen haften nicht für die Vollständigkeit, Korrektheit und
Aktualität der übermittelten Daten.
§ 9 Vertragsstrafe
(1) Die Landesverbände der Pflegekassen können gegen Verstöße gegen diese ANB vorgehen.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich nach Festlegung durch die Landesverbände der
Pflegekassen
bei einem Verstoß gegen § 6 Abs. 2, 3 oder 4 zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis
zu 10.000 EUR,
Bei einem wiederholten Verstoß gemäß wird der Nutzer bis zu vier Jahre ab Kenntnis des
jeweiligen Landesverbandes der Pflegekassen vom Verstoß, von dem Anspruch auf Bereitstellung
und Nutzung der Daten ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz
(1) Die für die Abwicklung des Auftrags gespeicherten Daten werden nach den Bestimmungen der
EU-Datenschutzgrundverordnung verarbeitet.
(2) Der Nutzer stellt durch geeignete Vorkehrungen sicher, dass der unberechtigte Zugriff auf
die bereitgestellten Daten durch Dritte ausgeschlossen ist. Der Nutzer verpflichtet sich
außerdem, Passwörter und Zugangskennungen, die gegebenenfalls im Rahmen der
Datenbereitstellung vergeben werden, sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt
aufzubewahren sowie vor Verlust und Missbrauch zu schützen.
(3) Die Landesverbände der Pflegekassen, die von ihnen Beauftragten sowie die Betreiber der
Webportale, welche die Daten federführend bereitstellen, werden ausdrücklich von Kosten und
Ansprüchen Dritter freigestellt, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten
entstehen.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.
§ 12 Inkrafttreten, Geltungsdauer
Diese ANB treten zum 01.07.2018 in Kraft. Diese gelten in ihrer jeweiligen Fassung bis zur
Bestimmung neuer ANB.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ANB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dieser ANB hierdurch nicht berührt.
Anlage 1
Datenkranz Leistungs- und Preisvergleichslisten
Preise stationär
Name der Einrichtung
Straße & Hausnummer
PLZ
Ort
Telefon
EEE (nur vollstationär)
Einrichtungsart (voll-, teilstationär, Kurzzeitpflege)
Pflegesätze 1-5
Unterkunft und Verpflegung
Investkosten
Fahrtkosten (nur teilstationär)
Preise ambulant
Name der Einrichtung
Straße & Hausnummer
PLZ
Ort
Telefon
Leistungskomplexe (ggf. Punktwert und Punktzahl pro Leistungskomplex)
ggf. Zeitvergütung
ggf. Investkosten
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Name des Angebots
Straße & Hausnummer
PLZ
Ort
Telefon
Leistungsformen
Zielgruppen
Altersgruppe
Preisdaten
Fahrtkosten
Anlage 2
Datenbereitstellung durch den federführenden AOK-Bundesverband
Federführend für die Pflegekassen und deren Landesverbände stellt der AOK-Bundesverband
Dritten die Leistungs- und Preisvergleichslisten über den AOK-Pflegenavigator
(www.aok.de/pk/pflegenavigator/) bereit.
Mit der Registrierung über den AOK-Pflegenavigator beantragt der Nutzer die Bereitstellung
der Daten für das jeweilige Bundesland. Dabei müssen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen
akzeptiert werden und die Einwilligung zu Verarbeitung der ggf. personenbezogenen Daten nach
EU-Datenschutzgrundverordnung erteilt werden. Nach erfolgreicher Registrierung übermittelt
der AOK-Pflegenavigator dem Nutzer eine E-Mail mit einem Link zum Download der beantragten
Daten.
¹ Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige
Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche
Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.