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Pflegenavigator

Daten-Export an Dritte

Daten-Export: Registrierung

Dies ist der Daten-Export des AOK Pflegenavigators. Sie haben hier die Möglichkeit Stammdaten und Preisinformationen zu folgenden Angeboten des Pflegenavigators anzufordern:

  • Pflegeheime
  • Pflegedienste
  • Unterstützung im Alltag

Die angeforderten Daten werden auf Grundlage der Veröffentlichungspflicht lediglich zur Verwendung für nicht kommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt.

Die Daten können pro Quartal (3 Monate) maximal einmal angefordert werden. Eine erneute Anmeldung mit identischen Registrierungsdaten ist innerhalb eines bereits angeforderten Quartals daher nicht möglich.

Angaben zur Person / zum Unternehmen

Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten

Wir sind dazu angehalten, Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten einzuholen. Diese Zustimmung erfolgt freiwillig und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie aber, dass der Export der Daten nur mit Ihrer Zustimmung stattfinden kann.

Zu den Datenschutzbestimmungen

Ich bin damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten verarbeitet und verwendet werden, um mir den Daten-Export zur Verfügung zu stellen. Diese Einwilligung ist freiwillig und ich kann sie jederzeit widerrufen.

Angaben zur Verwendung der Daten

Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB)

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen aufmerksam durch und bestätigen diese im Anschluss.

Allgemeine Nutzungsbedingungen
(gem. § 7 Absatz 3 SGB XI)
für die Datennutzung durch Dritte

Vorbemerkung

Die Landesverbände der Pflegekassen oder von ihnen Beauftragte, stellen Dritten (nachfolgend: Nutzer ) für eine zweckgerechte, nicht gewerbliche Nutzung Leistungs- und Preisvergleichslisten auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gemäß § 7 Absatz 3 SGB XI zur Verfügung.

Mit diesen ANB ist eine nicht missbräuchliche, nicht wettbewerbsverzerrende und manipulationsfreie Verwendung der Daten sicherzustellen.


§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Die ANB gelten für jede Bereitstellung und jede Nutzung der Daten gemäß § 2 Nr. 1 dieser ANB. Der Inhalt der Daten ist in Anlage 1 beschrieben (Anlage 1). Die ANB gelten für die von den Landesverbänden der Pflegekassen Beauftragte entsprechend.

(2) Eine gewerbliche Nutzung der Daten ist ausgeschlossen, dieses beinhaltet auch die Veröffentlichung oder Verwendung der Daten auf gegen Entgelt betriebene Onlineangebote.


§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Daten sind

a) die Leistungs- und Preisvergleichslisten der zugelassenen Pflegeeinrichtungen gemäß § 7 Abs. 3 SGB XI

b) die Angaben über Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 SGB XI.

(2) Weitergabe ist eine Übermittlung der Daten an andere natürliche oder juristische Personen.

(3) Weiterverbreitung ist die Weitergabe bzw. Veröffentlichung der aufbereiteten Daten auf Grundlage der Leistungs- und Preisvergleichslisten.

(4) Antragsdaten sind alle Angaben, die der Nutzer während des Registrierungsprozesses angeben muss.

(5) Berechtigte sind diejenigen natürlichen und juristischen Personen, die im Falle eines Verstoßes gegen diese ANB zugleich eine subjektive Rechtsverletzung gegen den Nutzer geltend machen können.


§ 3 Registrierung und Beantragung der Datenbereitstellung

(1) Mit der erfolgreichen Online-Registrierung beantragt der Nutzer die Bereitstellung der Daten für das jeweilige Bundesland. Dabei müssen die ANB akzeptiert werden und die Einwilligung zur Verarbeitung der ggf. personenbezogenen Daten nach der EU-Datenschutzgrundverordnung erteilt werden. Näheres zur Beantragung und Bereitstellung der Daten ist in Anlage 2 beschrieben (Anlage 2).

(2) Nach erfolgreicher Registrierung werden die beantragten Daten dem Nutzer übermittelt.

(3) Andere als diese ANB werden nicht anerkannt.


§ 4 Kosten

(1) Die Bereitstellung der Daten erfolgt für den Nutzer unentgeltlich.

(2) Kosten, die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Daten entstehen, werden nicht erstattet.


§ 5 Bereitstellung

Die Bereitstellung der Daten erfolgt in maschinen- und menschenlesbarer Form nach Wahl des Nutzers zur einmaligen (stichtagsbezogene Datenbereitstellung) oder dauerhaften Nutzung (quartalsweise Datenbereitstellung).


§ 6 Rechte und Pflichten der Datennutzung

(1) Während der Nutzung der Daten hat der Nutzer alle in dieser Vorschrift normierten Pflichten stets einzuhalten.

(2) Die Weitergabe der Daten nach § 2 Nr. 1 dieser ANB an weitere natürliche oder juristische Personen ist grundsätzlich weder vollständig, noch teilweise zulässig. Ausnahmsweise ist eine Weitergabe an Erfüllungsgehilfen zur Nutzbarmachung und Aufbereitung der Daten zulässig. Der Nutzer muss in diesem Fall seine Erfüllungsgehilfen schriftlich zur Einhaltung dieser ANB verpflichten.

(3) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Verwendung der Daten nicht missbräuchlich, nicht wettbewerbsverzerrend sowie manipulationsfrei erfolgt. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere vor, wenn Daten zu Zwecken verwendet werden, die den Zielen, für die sie erhoben wurden, nicht entsprechen; Verstöße gegen diese ANB gelten als missbräuchlich. Eine wettbewerbsverzerrende Verwendung ist insbesondere gegeben, wenn diese in einer Weise erfolgt, die auf eine unlautere Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktbeteiligten abzielt.

(4) Bei jeglicher Verwendung der Daten ist an prominenter Stelle und sofort sichtbar darauf hinzuweisen, dass es sich um die Leistungs- und Preisvergleichslisten der Landesverbände der Pflegekassen über die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und die Angebote zur Unterstützung im Alltag handelt. Bei Veröffentlichung der Daten ist der Stichtag der Datenlieferung anzugeben.


§ 7 Speicherung und Offenlegung von Daten der Antragssteller / Nutzer

(1) In den Daten sind teilweise sensible Daten der jeweiligen Pflegeeinrichtungen enthalten. Diese haben daher ein berechtigtes Interesse, eine Darstellung ihres Hauses in der Öffentlichkeit nachverfolgen zu können. Aus diesem Grund werden die Daten der Antragssteller / Nutzer entsprechend den folgenden Regelungen gespeichert und gegebenenfalls veröffentlicht.

(2) Die Daten der Antragssteller werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert.


§ 8 Haftungsausschluss

(1) Die Landesverbände der Pflegekassen übernehmen keine Haftung für Schäden des Nutzers oder Dritter, die sich aus der Installation von Programmen oder der Anwendung von Daten ergeben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

(2) Die Landesverbände der Pflegekassen übernehmen insbesondere keine Haftung für Schäden der Pflegeeinrichtungen durch unbefugten Umgang der Nutzer mit den Daten.

(3) Die Landesverbände der Pflegekassen haften nicht für technische und elektronische Fehler, auf die sie keinen Einfluss haben.

(4) Die Landesverbände der Pflegekassen haften nicht für die Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität der übermittelten Daten.


§ 9 Vertragsstrafe

(1) Die Landesverbände der Pflegekassen können gegen Verstöße gegen diese ANB vorgehen.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich nach Festlegung durch die Landesverbände der Pflegekassen

bei einem Verstoß gegen § 6 Abs. 2, 3 oder 4 zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10.000 EUR,

Bei einem wiederholten Verstoß gemäß wird der Nutzer bis zu vier Jahre ab Kenntnis des jeweiligen Landesverbandes der Pflegekassen vom Verstoß, von dem Anspruch auf Bereitstellung und Nutzung der Daten ausgeschlossen.


§ 10 Datenschutz

(1) Die für die Abwicklung des Auftrags gespeicherten Daten werden nach den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung verarbeitet.

(2) Der Nutzer stellt durch geeignete Vorkehrungen sicher, dass der unberechtigte Zugriff auf die bereitgestellten Daten durch Dritte ausgeschlossen ist. Der Nutzer verpflichtet sich außerdem, Passwörter und Zugangskennungen, die gegebenenfalls im Rahmen der Datenbereitstellung vergeben werden, sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie vor Verlust und Missbrauch zu schützen.

(3) Die Landesverbände der Pflegekassen, die von ihnen Beauftragten sowie die Betreiber der Webportale, welche die Daten federführend bereitstellen, werden ausdrücklich von Kosten und Ansprüchen Dritter freigestellt, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.


§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.


§ 12 Inkrafttreten, Geltungsdauer

Diese ANB treten zum 01.07.2018 in Kraft. Diese gelten in ihrer jeweiligen Fassung bis zur Bestimmung neuer ANB.


§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ANB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser ANB hierdurch nicht berührt.


Anlage 1

Datenkranz Leistungs- und Preisvergleichslisten

Preise stationär
Name der Einrichtung
Straße & Hausnummer
PLZ
Ort
Telefon
EEE (nur vollstationär)
Einrichtungsart (voll-, teilstationär, Kurzzeitpflege)
Pflegesätze 1-5
Unterkunft und Verpflegung
Investkosten
Fahrtkosten (nur teilstationär)

Preise ambulant
Name der Einrichtung
Straße & Hausnummer
PLZ
Ort
Telefon
Leistungskomplexe (ggf. Punktwert und Punktzahl pro Leistungskomplex)
ggf. Zeitvergütung
ggf. Investkosten

Angebote zur Unterstützung im Alltag
Name des Angebots
Straße & Hausnummer
PLZ
Ort
Telefon
Leistungsformen
Zielgruppen
Altersgruppe
Preisdaten
Fahrtkosten


Anlage 2

Datenbereitstellung durch den federführenden AOK-Bundesverband

Federführend für die Pflegekassen und deren Landesverbände stellt der AOK-Bundesverband Dritten die Leistungs- und Preisvergleichslisten über den AOK-Pflegenavigator (www.aok.de/pk/pflegenavigator/) bereit.

Mit der Registrierung über den AOK-Pflegenavigator beantragt der Nutzer die Bereitstellung der Daten für das jeweilige Bundesland. Dabei müssen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptiert werden und die Einwilligung zu Verarbeitung der ggf. personenbezogenen Daten nach EU-Datenschutzgrundverordnung erteilt werden. Nach erfolgreicher Registrierung übermittelt der AOK-Pflegenavigator dem Nutzer eine E-Mail mit einem Link zum Download der beantragten Daten.

¹ Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.

Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen können Sie hier als PDF herunterladen.

Daten-Export: Konfiguration

Im Folgenden können Sie eine Auswahl treffen, welche Inhalte Sie benötigen.

Sie können Ihre Auswahl auf einzelne Bundesländer beschränken oder einen bundesweiten Export erhalten. Anschließend können Sie bestimmen, für welche der bis zu drei vorhandenen Angebotstypen Sie einen Export wünschen.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anfrage quartalsweise wiederholen zu lassen. Sie erhalten entsprechend zu Beginn des nächsten Quartals (3 Monate), beginnend mit der Bestätigung dieses Formulars, einen aktualisierten Export mit den gleichen Parametern.

Auswahl der Bundesländer

Bitte wählen Sie in der folgenden Liste die Bundesländer aus, für die Sie einen Export wünschen. Alternativ können Sie auch über die Schaltfläche "Alle Bundesländer" eine Vorauswahl aller Bundesländer erhalten.

Auswahl der Angebotstypen

Hier können Sie auswählen für welche der Angebotstypen des Pflegenavigators Daten exportiert werden sollen.

Auswahl des Export-Intervalles

Sie haben die Möglichkeit, den Export der Daten einmalig anzufordern oder quartalsweise die aktualisierten Daten automatisch zu erhalten. Die quartalsweise zu exportierenden Daten werden anschließend anhand der in dieser Registrierung gewählten Parameter erneut erhoben und Ihnen per E-Mail bereitgestellt. Eine Änderung der Export-Parameter ist bei einer gewählten periodischen Lieferung nicht mehr möglich. Hierfür müssen Sie zuerst einen laufenden periodischen Export über den Abmelde-Link in der zugesandten E-Mail oder auf der Download-Seite beenden und sich im nächsten Quartal erneut registrieren.

Hinweis: Für den periodischen Export wird Ihnen automatisch zu Beginn Ihres neuen Quartals ein Link per E-Mail zugesandt.